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#1 (permalink) |
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Benutzer
Registriert seit: 22.09.2001
Beiträge: 62
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meine frau hat heute ihr handy verloren oder es wurde ihr geklaut.
das wissen wir nicht so genau, ist aber auch egal. weiss jemand, ob man es irgendwie orten kann? meine da mal was gehört zu haben. wäre ziemlich wichtig, dass wir es wiederbekommen, da sie bilder auf dem handy hat, die sie nicht missen möchte. sind für jede hilfe dankbar. achja, haben natürlich versucht das handy anzurufen, es war aber scheinbar nicht eingeschaltet. |
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#2 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 29.06.2007
Ort: Freiburg
Beiträge: 2
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hi
also wenn es ausgeschaltet ist kannst du dir ziemlich sicher sein das es geklaut wurde.. das mit dem orten ist glaub nicht so leicht. wenn es ein neueres handy ist kann es sein das dieser service schon von anfang an dabei war. bei älteren modellen muss man das glaub kostenpflichtig einrichten lassen. frag doch einfach mal in deinem handy laden oder bei der polizei greez |
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#3 (permalink) |
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Benutzer
Registriert seit: 22.09.2001
Beiträge: 62
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danke erstmal!
wie ist das mit der karte? wenn der finder oder dieb die karte entfernt und seine eigene einsetzt, kann man es dann auch noch orten, wenn der es dann einschaltet? oder nur mit der karte meiner frau? oder anders gefragt, wird das handy über die simkarte oder diese imei-nummer (oder so ähnlich) gefunden? |
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#4 (permalink) |
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Registriert seit: 26.04.2001
Ort: Soltau
Beiträge: 35
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Wegen eines Diebstahls oder Verlustes wird keine Ortung eines Handy vorgenommen, was sowieso nur durch die Polizei angeordnet werden kann und danach noch richterlich bestätigt werden muss.
Nicht nur das es kostenpflichtig ist (die Provider verlangen dafür Geld), sondern es sind auch relativ hohe Voraussetzungen gemäß des jeweiligen Gefahrenabwehrgesetzes (länderabhängig) notwendig um das veranlassen zu können (bei Suizidabsichten z.B.) - und natürlich muss das Handy eingeschaltet sein. |
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#5 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 29.06.2007
Ort: Freiburg
Beiträge: 2
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das weiß ich leider nicht.
fragt so schnell wie möglich im laden nach und lasst vorallem eure sim karte sperren!!! |
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#6 (permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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@Erich
Wieso wird dieser Service dann angeboten, wenn es so unwahrscheinlich ist, daß dies gemacht wird? Ich denke die Vorraussetzung wird entscheidend sein. Wird das Handy geklaut, so veranlasst ja der Besitzer selber die Ortung, also Datenschutz blabla adé. Anders ist es sicher, wenn jemand den Besitzer mitsamt seinem Handy orten will, denn dafür bedarf es sicherlich richterlicher Anordnung. |
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#7 (permalink) |
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Registriert seit: 26.04.2001
Ort: Soltau
Beiträge: 35
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Ich kann nur von Niedersachsen mit Bestimmt- und Gewissheit sprechen - wobei andere Bundesländer mit Sicherheit ähnliche oder gleiche Bestimmungen in ihren Polizeigesetzen zur Gefahrenabwehr haben.
Definitv ist eine Ortung nur so möglich wie ich es beschrieben habe. Es geht daberi um datenschutzrechtliche Bestimmungen. In Niedersachen kann bei Gefahr im Verzuge, z.B. im Fall eines angekündigten Suizids, ein Beamter des höheren Dienstes (da gibts nicht so viele von, also ein Dienststellenleiter o.ä.) diese Anordnung vorläufig treffen. Danach wird diese in Schriftform dem zuständigen Amtsgericht vorgelegt und später durch einen Richter nachträglich "genehmigt". Stell dir sonst mal folgendes Szenario vor: X vermutet seine Frau macht Sachen, die ihm nicht passen. Da er sie Inflagranti erwischen will, veranlasst er beim Provider eine Handyortung und schwupps ..... ich brauche das wohl nicht weiterzuspinnen. |
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#8 (permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ja, das ist richtig, aber wenn ich als bestohlener oder der sein Handy verloren hat, selber eine Ortung durch den Provider veranlasse, dann ist das doch was völlig anderes und hat auch mit Datenschutz nichts zu tun oder zählt da der Täterschutz (Datenschutz des Diebes?) in diesem Land wieder mehr als der des Opfers?
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#9 (permalink) |
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Registriert seit: 26.04.2001
Ort: Soltau
Beiträge: 35
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Du kannst die Ortung gar nicht veranlassen. Kein Provider würde das mitmachen, es wäre für ihn mit sehr unangenehmen Folgen verbunden, weil er sich über eine gesetzliche Bestimmung hinwegsetzt.
Und das hat auch nichts mit "Täterschutz" zu tun, bitte differenziere da ![]() Niemand könnte deine Behauptung dein Handy sei gestohlen verifizieren. Nicht zuletzt deswegen hat der Gesetzgeber das einfach nicht vorgesehen. |
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#10 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 03.06.2005
Ort: München
Beiträge: 118
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Einige Provider (wie O2) bieten einen sog. "Handy-Finder" an. Also man kann über das Internet (gegen Gebühren) die Position des Handys ermitteln lassen. Voraussetzung ist natürlich, dass das Handy zum einen eingeschaltet ist und zum anderen die SIM-Karte vom entsprechenden Vertrag noch drin ist. Letzteres dürfte bei einem Diebstahl wohl eher nicht mehr der Fall sein.
Auf jeden Fall ist eine Ortung auf diesem Wege vom Provider ohne weiteres (und ohne Polizei und Richter) möglich. Wie es jetzt mit einem geklauten Handy aussieht, indem eine andere SIM-Karte steckt aussieht, kann ich nicht sagen. |
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